Gültig ab dem 01.11.2024
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Hundeschule Hunderstanding (nachfolgend
“Hunderstanding“ genannt) angebotenen und durchgeführten Kurse, sowie für alle anderen von Hunderstanding durchgeführten
Aktivitäten und Veranstaltungen.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht abgegeben werden, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung durch den/die
Teilnehmer/in gegeben ist.
Es können nur Hunde an den Angeboten der Hundeschule Hunderstanding teilnehmen, die über eine
Grundimmunisierung (Welpen angemessen) verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis gegebenenfalls benötigt.
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Vorlage der
Versicherungspolice kann jederzeit verlangt werden.
Alle Hunde sind auf dem Gelände von Hunderstanding an der Leine zu führen, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen
werden.
Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme ausgeschlossen. Leider können in diesem Fall keine Mitgliedsbeiträge erstattet werden.
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet auch bei Nichterscheinen des Teilnehmers zum Kurs zur Zahlung. Eine
Rückerstattung ist nicht möglich. Die Teilnahme von Minderjährigen an den Kursen bedarf einer Anmeldung durch die
Erziehungsberechtigten.
Durch die Anmeldung wird ein Platz in dem gebuchten Kurs reserviert.
Hunderstanding behält sich die Absage von Kursen oder Veranstaltungen auch nach einer erfolgten Anmeldung für folgende Fälle
vor: Unterschreitung einer von Hunderstanding zu bestimmenden Teilnehmerzahl, Erkrankungen von Kursleitern oder sonstige
unvorhersehbare Ereignisse.
Die Veranstaltungs- und Kurstermine entnehmen Sie bitte unserer Internetseite unter www.hunderstanding.de oder erfragen
diese im Büro von Hunderstanding. Bei Terminänderungen werden die Teilnehmer, die sich für einen Kurs oder eine Veranstaltung
angemeldet haben, umgehend benachrichtigt.
5.1. Mitgliedschaften
Die Mitgliedschaft beginnt jeweils am 1. des Einstiegsmonats. Die Vertragsdauer beträgt 3 Monate. Die jeweilige Vertragsdauer
für Mitglieder verlängert sich automatisch um die Vertragslaufzeit von einem Monat, es sei denn, die Mitgliedschaft wird fristgemäß
gekündigt (siehe Punkt 8, Beendigung der Mitgliedschaft) oder der Kurs wird nicht mehr angeboten.
5.2. Preise
Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
5.2.1 Vorgespräch
ca. 2 Stunden 80,00 € exkl. Fahrtkosten
5.2.2 Einzeltraining
Einzelunterricht / Verhaltenstherapie
„Double Checker“
Verhaltenstherapie in 2er Gruppen
5.2.3 Monatsbeitrag
Monatsbeitrag (70,00 €), Laufzeit: mind. 3 Monate
Beinhaltet alle für Sie reservierten Trainings (1x wöchentlich) im aktuellen Monat.
„Hunderstanding Friends“,
Monatsbeitrag (110,00€) Laufzeit: mind. 6 Monate
Beinhaltet alle für Sie reservierten Trainings (2x wöchentlich) im aktuellen Monat.
„HunderstandingPLUS“,
Monatsbeitrag (165,00) Laufzeit: mind. 6 Monate
Beinhaltet alle für Sie reservierten Trainings (3x wöchentlich) im aktuellen Monat.
5.2.4 Probeabo
Unseren Neukunden bieten wir ein Probeabo zu 25,00 € pro Stunde an.
Das Probeabo ist auf maximal 3 Trainingseinheiten zu je 60 Minuten begrenzt.
5.2.5 Multi-Pass
ür begleitende Spaziergänge, Begegnungstraining, usw.
5er-Karte – 125,00€
10er Karte – 220,00€
Für Mantrailing
5er-Karte – 185,00€
10er Karte – 350,00€
6.1. Mitgliedschaft
Ab dem Zeitpunkt des Eintritts wird der monatliche Beitrag jeweils im Voraus fällig. Ab dem zweiten Monat ist der Beitrag jeweils
10 Tage vor Beginn des Monats zu bezahlen.
6.2. Einzel- und Schnupperstunden
Sind bei Beginn des Trainings zu bezahlen.
6.3. Art der Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt in bar oder durch Überweisung auf das Konto:
Hunderstanding, Sonja Leimbach, Sparkasse Arnsberg-Sundern, BIC: WELADED1ARN, IBAN: DE24466500050038512083
Als Verwendungszweck bitte den Namen des Hundes und den jeweiligen Monat angeben.
Bei verspäteter Zahlung (Verzug) werden, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Mahnkosten in Höhe von 5,00 € berechnet. Bankgebühren und sonstige Auslagen aufgrund von Rücklastschriften, die der Kursteilnehmer zu vertreten hat, sind Hunderstanding zu erstatten.
Es gelten nachstehende Kündigungsfristen:
Die Kündigung muss mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erfolgen. Die Kündigung des
Vertrags bedarf der Schriftform. Hunderstanding ist berechtigt aus wichtigem Grund, jederzeit ohne Einhaltung der
Kündigungsfrist zu kündigen, wenn das Verhalten des Mitglieds dies zur Fortführung des angebotenen Kurses erforderlich macht.
Die Kurse finden
an gesetzlichen Feiertagen nicht statt. Einzeltraining findet je nach Vereinbarung statt.
In den Schulferien findet das Training weiterhin statt.
Die Mitgliedsbeiträge sind auch während der Betriebsferien fällig.
10.1. Versäumte Stunden
Für versäumte Stunden seitens des Kursteilnehmers gibt es grundsätzlich keine Rückerstattung. Soweit es unser Kursangebot
zulässt, können diese in parallel laufenden Kursen nachgeholt werden. Dies geht jedoch nur nach vorheriger Absprache mit
Hunderstanding.
10.2. Erkrankung des Hundes
Bei längerfristigen Krankheiten des Hundes (mehr als 4 Wochen), bei denen aus medizinischen Gründen ein Training nicht
möglich ist, kann der Vertrag ausgesetzt werden. Die Krankheit ist durch ein tierärztliches Attest nachzuweisen. Die
Vertragslaufzeit verlängert sich um die Unterbrechungsdauer.
10.3. Ausfall des Unterrichts aus sonstigen Gründen
Kommt ein Kurs mangels Teilnehmerzahl nicht zustande, ist dafür vom Teilnehmer kein Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Fällt eine
Unterrichtsstunde infolge eines Umstandes aus, der ausschließlich im Verantwortungsbereich von Hunderstanding liegt (insb.
Erkrankung der Kursleiterin), wird die Unterrichtsstunde nachgeholt oder der Teilnehmer erhält einen Gutschein für eine
Unterrichtsstunde, den er in Absprache mit Hunderstanding einlösen kann. Fällt die Unterrichtsstunde aus anderen Gründen (insb.
höhere Gewalt) aus, erfolgt keine Erstattung des Mitgliedsbeitrages.
Die Hundeschule Hunderstanding, sowie deren Inhaberin Sonja Leimbach und Kursleiter, haften nicht für Personen-, Sach- oder
Vermögensschäden, welche durch Teilnehmer, Begleitpersonen oder deren Hunde verursacht werden. Ferner haftet
Hunderstanding sowie die Inhaberin nicht bei Verstößen der Mitglieder gegen gesetzliche Vorschriften
(z.B. Landeshundegesetz).
Eine Haftung ist auch ausgeschlossen für Schäden, die durch das Freispiel der Hunde entstehen.
Begleitpersonen der Teilnehmer sind durch den Teilnehmer über den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen. Jede
Teilnahme an den unterschiedlichen Aktivitäten der Hundeschule Hunderstanding, erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und
eigenes Risiko.
Die Hundehalter haften für alle Schäden, auch gegenüber Dritten, die dieser selbst oder sein Hund(e) verursacht.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.